Die psychotherapeutische Behandlung ist eine Krankenkassenleistung. Somit werden die Kosten direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die Psychotherapie mit zum Leistungsspektrum.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Ausschlaggebend ist, was mit der Krankenversicherung vereinbart wurde. Es ist sinnvoll, sich vor Beginn einer Psychotherapie eine Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Bei Beamten übernimmt die Beihilfe
einen Teil der der Kosten für die Behandlung der zugelassenen Therapien. Es ist
ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme bestätigen zu lassen.
Wenn sie die Kosten für eine Psychotherapie
selbst tragen (Selbstzahler), dann richten sich die Behandlungskosten
nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).