Allgemeines

  • Die psychotherapeutische Behandlung orientiert sich an einem heilkundlichem Psychotherapie- Richtlinienverfahren mit verhaltenstherapeutischer Ausrichtung
  • Terminanfragen für eine psychotherapeutische Sprechstunde/ Erstgespräch werden in der telefonischen Sprechzeit angenommen
  • Für ein Erstgespräch benötigen Sie ausschließlich Ihre Krankenversichertenkarte
  • Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ein diagnostisch orientierendes Gespräch und dient der Abklärung des weiteren Vorgehens
  • In weiteren probatorischen Sitzungen werden die Rahmenbedingungen für eine psychotherapeutische Behandlung als Einzel- oder Gruppentherapie vereinbart
  • Eine Kurzzeittherapie umfasst max. 24 Stunden
  • Für eine Langzeittherapie können 60 bis max. 80 Stunden in Anspruch genommen werden
  • Die Dauer einer psychotherapeutischen Sitzung umfasst 50 Minuten
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